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OLG Dresden, 12.09.2007 - 21 WF 840/07 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 107-IV-07
Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge wegen des kindeswohlgefährdenden …
Mit am 24. September 2007 eingegangenem Schreiben erweiterte der Beschwerdeführer zu 1) die Verfassungsbeschwerde und greift - wiederum im eigenen Namen und in "Not-Prozessstandschaft" für den Beschwerdeführer zu 2) - den Beschluss des Amtsgerichts Görlitz - Familiengericht - vom 4. September 2007 (3 F 345/07) an, mit welchem dem Jugendamt erlaubt wurde, den Beschwerdeführer zu 2) für weitere drei Wochen im psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen; außerdem wenden sich die Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. September 2007 (21 WF 840/07), mit dem ihre sofortige Beschwerde gegen den amtsgerichtlichen Beschluss vom 28. August 2007 als unzulässig verworfen wurde.Mit Beschluss vom 12. September 2007 (21 WF 840/07) verwarf das Oberlandesgericht das Rechtsmittel als unzulässig, weil der im angefochtenen Beschluss festgelegte Unterbringungszeitraum von einer Woche abgelaufen und damit das Rechtsschutzbedürfnis entfallen sei.
3. Die gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 12. September 2007 (21 WF 840/07) gerichtete Verfassungsbeschwerde ist ebenfalls unzulässig.